Aktuelle Regelungen für den Besuch in unseren Einrichtungen
Vor dem Besuch Für den Besuch unserer Einrichtungen gilt die 3G-Regelung: Geimpfte und Genesene müssen daher ihren Impf- bzw. Genesenennachweis mitbringen und vorzeigen. Dann können sie die Einrichtung ohne weitere Testung betreten. Alle ungeimpften Angehörige und Besucher:innen bitten wir, vor dem Besuch einen COVID-Test bei einer qualifizierten Teststation durchzuführen und das negative Ergebnis am Eingang