
Mit Herz und Rhythmusgefühl
24. Juli 2025
Süße Auszeit in der Rhön
29. September 2025Neue Regelungen seit 1. Juli mit mehr Möglichkeiten ab Pflegegrad 2
In vielen Familien leisten Angehörige tagtäglich Beeindruckendes: Sie kümmern sich um ihre pflegebedürftigen Eltern, Partner oder Verwandten und das oft neben Beruf und weiteren familiären Verpflichtungen. Doch was passiert, wenn diese Unterstützung zeitweise nicht möglich ist? Die Kurzzeitpflege kann entlasten und zugleich Sicherheit bieten. Seit dem 1. Juli 2025 haben sich die gesetzlichen Bestimmungen geändert, woraus sich neue Möglichkeiten ergeben.
„Wir haben einige Menschen mit Unterstützungsbedarf, die regelmäßig zu uns kommen und sogar einige, die bereits langfristig für einen Platz in der Kurzzeitpflege im kommenden Jahr angefragt haben“, erzählt Christina Röll. Die Verwaltungsmitarbeiterin und gelernte Krankenschwester ist im Mediana Pflegestift für das Belegungsmanagement zuständig.
Alle Mediana Häuser verfügen über Kapazitäten für Kurzzeitpflege. Die Apartments haben eine rollstuhlgerechte Ausstattung, sind barrierefrei und modern und bieten mit eigenem Badezimmer alle Annehmlichkeiten, die es auch für die dauerhaften Bewohnerinnen und Bewohner gibt. Die Gäste sind ebenso rund um die Uhr von qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern umsorgt. Dazu zählt auch die Tagesgestaltung: „Wer möchte, kann auch an dem Programm der sozialen Betreuung in unserem Haus teilnehmen – von der Gymnastik bis zum gemeinsamen Singen“, gibt die Expertin einen Einblick.
Die Gründe, warum Pflegebedürftige für einige Tage oder Wochen Station in der Rangstraße machen, variieren: Angehörige fahren selbst in Urlaub und wollen ihre Lieben in professioneller Versorgung wissen. Oder zu Hause wird umgebaut, um das Wohnumfeld an die Anforderungen des Pflegebedürftigen besser anpassen zu können.
Um die Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen, ist das irrelevant: „Tatsächlich wissen viele Menschen häufig gar nicht so genau, was ihnen von Gesetzes wegen zusteht, um solche Zeiten gut und nicht durch privat organisierte Notlösungen zu überbrücken“, weiß die Fachfrau aus vielen Begegnungen mit Klienten.
FLEXIBLER EINSETZBAR
Jedem Menschen ab Pflegegrad 2 stand bislang ein Budget für Kurzzeitpflege und eines für Verhinderungspflege zu. Seit dem 1. Juli dieses Jahres sind die Beträge der Kurzzeit- und Verhinderungspflege zu einem Jahresbetrag zusammengelegt worden. Er beträgt 3539 Euro in den Pflegegraden 2 bis 5 und ist unabhängig davon, wie lange dieser bereits besteht.
Auch das ist neu, bislang war Verhinderungspflege erst möglich, wenn der Pflegegrad bereits ein halbes Jahr bestand. Auch das Zusammenlegen der beiden Budgets zu einer Gesamtsumme soll die Abwicklung für Anspruchsberechtigte vereinfachen.
„Auf welche Art die Summe genutzt wird – ob für Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege, bestimmt der Pflegebedürftige beziehungsweise sein Vertretungsberechtigter selbst“, erläutert Christina Röll. Heißt im Umkehrschluss: Das Geld, das ursprünglich nur für Verhinderungspflege verfügbar war, kann nun auch für Kurzzeitpflege zum Einsatz kommen. Ebenso sei es die eigene Entscheidung, ob die Leistung am Stück oder gesplittet aufgebraucht wird. „Ein Antrag zur Kurzzeitpflege muss bei der Pflegekasse eingereicht werden“, erklärt die Expertin. Dort lässt sich auch in Erfahrung bringen, welche Summe noch für das laufende Jahr zur Verfügung steht. In der gewünschten Einrichtung muss man selbst nachfragen.
Der Jahresbetrag darf ausschließlich für die Pflegekosten verwendet werden. Das deckt jedoch nicht die Kosten für Essen oder das Apartment selbst. Hierfür ergibt sich ein Eigenanteil, der von Haus zu Haus unterschiedlich ist. „Für die Zahlung dieses Eigenanteils lässt sich auch der Entlastungsbetrag, der jedem Pflegebedürftigen monatlich in Höhe von 131 Euro zusteht, einsetzen. Wurde dieser Entlastungsbetrag in den Monaten vor der Kurzzeitpflege nicht für andere Leistungen abgerufen, kann die Gesamtsumme eingesetzt werden, um den Eigenanteil zu minimieren“, gibt die Fachfrau einen Tipp. Hinzu komme das Pflegegeld, das zu 50 Prozent weiterbezogen wird.
Kurzzeitpflege hat noch einen weiteren positiven Aspekt: Sie bietet die Möglichkeit, das Leben in einer Mediana Einrichtung einmal über einen abgesteckten Zeitraum kennenzulernen: „Die Erfahrungen sind oft so überzeugend positiv, dass viele dauerhaft einziehen“, resümiert Christina Röll.



