Die Tariftreueregelung bringt Pflegekräften höheres Gehalt ab September ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏
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Vorhang auf: Comeback unseres Newsletters
Liebe Kolleginnen und Kollegen, heute nun die angekündigte erste Onlineausgabe unseres Newsletters. An erster Stelle steht erneut die Umsetzung des Tariftreuegesetzes!
Üblicherweise versuchen wir die Texte kurz und bündig zu verfassen. Allerdings fällt der Text zu diesem Thema etwas länger aus, damit wir die Sachverhalte angemessen darstellen können.
Sollten Sie diese Informationen in Zukunft nicht mehr erhalten wollen, nutzen Sie den Link "abmelden" am Ende des Newsletters.
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Neues Gehaltsmodell ab September
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Die Grundsatzentscheidung ist gefallen: Wir werden uns für alle Mediana Einrichtungen – stationär wie mobil – hinsichtlich der Vergütung unserer in der Pflege tätigen Mitarbeiter:innen an einen Tarifvertrag anlehnen, nämlich an den TVöD-P (Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst – Pflege / Verband der kommunalen Arbeitgeber). Damit ergeben sich ab dem 01.09.2022 für unsere Mitarbeiter:innen in der Pflege folgende monatliche Entgelte, die alle auf Vollzeit angegeben sind (bei Teilzeit gelten sie entsprechend angepasst): - Für Mitarbeiter:innen in der Pflege ohne Berufsausbildung wird das Einstiegsgehalt künftig bei EUR 2.376,30 zuzüglich tariflicher Zulage in Höhe von insgesamt derzeit EUR 145,00 (bei Vollzeit) liegen. Das Einstiegsgehalt beträgt damit monatlich insgesamt EUR 2.521,30 und erhöht sich über die Jahre der Tätigkeit, nämlich in mehreren Stufen, bis nach 15 Beschäftigungsjahren dann EUR 3.187,09 einschließlich tariflicher Zuschläge erreicht sind.
- Für Mitarbeitende in der Pflege mit einer einjährigen Berufsausbildung (Altenpflegehelfer:innen) beträgt das künftige Einstiegsgehalt einschließlich der stets zu berücksichtigenden tariflichen Zulage EUR 2.618,40 und beträgt in der höchsten Entwicklungsstufe mit Zulagen EUR 3.537,79.
- Für unsere Mitarbeiter:innen in der Pflege mit dreijähriger Berufsausbildung beträgt die Einstiegsvergütung einschließlich tariflicher Zulagen ab dem 01.09.2022 EUR 3.077,41, die Vergütung in der höchsten Entwicklungsstufe monatlich EUR 3.799,17.
Alle vorstehenden Entgelte beziehen sich ausschließlich auf Pflegekräfte, denn nur für diese hat der Gesetzgeber eine Regelung getroffen. Ausgenommen sind damit vom Tariftreuegesetz all jene unserer Mitarbeiter:innen, die nicht zumindest zu 50 % mit pflegerischen Aufgaben betraut sind! Um dieser – wie wir finden – Ungerechtigkeit des Gesetzes entgegenzuwirken, überlegen wir ab dem 01.09.2022 insbesondere unsere Präsenzkräfte in den Einrichtungen mit zumindest 50 % pflegerischen Leistungen einzusetzen und in den Dienstplänen entsprechend zu planen. Hierdurch würde das Tariftreuegesetz auch für unsere Präsenzkräfte anwendbar. Wenn Sie Präsenzkraft sind und für Sie eine Übernahme von Pflegeleistungen dieses Umfangs nicht in Frage kommt, möchten wir Sie bitten, dies schriftlich gegenüber Ihrer jeweiligen dienstvorgesetzten Person zu erklären. Wir werden Sie in diesem Fall weiterhin mit Ihren bisher üblichen Diensten planen. Allerdings gilt dann hinsichtlich Ihrer künftigen Vergütung, was auch hinsichtlich aller übrigen Mitarbeiter:innen außerhalb der Pflege gilt: Das Tariftreuegesetz findet nach dem Willen des Gesetzgebers auf Sie keine Anwendung.
Was ist die Folge?
Dafür müssen wir etwas weiter ausholen: Für die in der Pflege tätigen Mitarbeiter:innen, sind die Lohnsteigerungen, die sich aus dem Tariftreuegesetz ergeben, eigentlich ohne weiteres von den Kostenträgern zu übernehmen. Dennoch können wir die vorstehend genannten Entgelte natürlich erst verbindlich zusagen, wenn auch deren Refinanzierung gesichert ist. Zwar ist dies derzeit noch nicht der Fall, dennoch gehen wir aber davon aus, dass es bei den aufgezeigten Beträgen verbleibt.
Dass hinsichtlich der genannten Beträge noch letzte Vorbehalte im Hinblick auf die Höhe der Refinanzierung bestehen, liegt an einer unsicheren Rechtslage, für die wir nichts können. Sie ist zum einen daraus entstanden, dass die Informationen zum Tariftreuegesetz, wie z.B. die zur Auswahl stehenden Tarifverträge, leider viel zu spät bekannt gegeben wurden. Zum anderen ist dies der Tatsache geschuldet, dass alle Anbieter von pflegerischen Diensten zeitgleich Refinanzierungsgespräche führen müssen. Hinsichtlich der Anlehnung an den TVöD/P sind wir jedoch entschieden und werden auf diesem Weg voranschreiten!
Noch weniger rechtssicher ist die derzeitige Lage leider im Hinblick auf jedwede Kostensteigerung, die sich aus Lohnanpassungen für das Personal ergibt, das nicht in der Pflege tätig ist. Hierunter fallen neben den bereits erwähnten Präsenzkräften, die nicht zumindest zu 50 % mit pflegerischen Aufgaben betreut werden, auch alle übrigen Mitarbeiter:innen ohne pflegerische Haupttätigkeit, wie z.B. Mitarbeitende der Haustechnik, der Reinigung und der Verwaltung (wobei diese Aufzählung naturgemäß nicht abschließend ist). Hier werden wir versuchen, durch Verhandlungen mit den zuständigen Kostenträgern eine mögliche Gleichstellung mit unseren Mitarbeiter:innen aus der Pflege zu erreichen. Allerdings können wir den Ausgang entsprechender Verhandlungen derzeit nicht einmal annähernd vorhersagen, da die gesetzlichen Regelungen des Tariftreuegesetzes ein bis dahin nicht dagewesenes Regelwerk darstellen. Alle Beteiligten – Pflegeeinrichtung wie Kostenträger – betreten hier Neuland.
Mögliche Gehaltssteigerungen außerhalb des Tariftreuegesetzes sind insofern ganz maßgeblich davon abhängig, welche (Lohn-) Kosten durch die Kostenträger akzeptiert werden. Dies gilt übrigens ganz generell auch für Pflegekräfte, die Tätigkeiten ausüben, die von Ihrer Qualifikation diejenigen der reinen Pflegefachkraft übersteigen (etwa Wohnbereichsleitungen, PDLs und deren Stellvertretungen u.a.). Auch hier wird es darauf ankommen, welche Kosten durch die Kostenträger akzeptiert werden, was wiederum derzeit reines „Glaskugelgucken“ bedeutet.
Damit lässt sich für heute feststellen: Der erste Nebel lichtet sich, für die Mitarbeiter:innen außerhalb der Pflege bleibt aber noch sehr Vieles im Ungewissen. Hier wird weitere Klarheit erst entstehen, sobald aus den Verhandlungen mit den Kostenträgern konkrete Ergebnisse absehbar werden. Hierzu werden wir weiter berichten.
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Auszubildende bei Mediana
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Ab September (Kurs Altenpflegehelfer) und Oktober (Kurs Pflegefachfrau/-mann) beginnen die neuen Ausbildungsjahrgänge. In den meisten unserer Einrichtungen haben wir noch Ausbildungskapazitäten frei, so dass wir uns über Bewerbungen freuen. Entweder möchten Sie selbst eine Ausbildung beginnen oder kennen Interessierte im Verwandten-, Freundes- oder Bekanntenkreis, die gern eine Ausbildung in der Pflege beginnen möchten. Wie oben ausgeführt, ist dies auch finanziell ein interessanter Ausbildungsberuf und im Hinblick auf seine Wertschätzung in der öffentlichen Wahrnehmung und Politik, aber insbesondere wegen der menschlichen Nähe in der täglichen Arbeit überdies eine im besonderem Maß befriedigende und sinnstiftende Tätigkeit. Wir würden uns freuen, wenn Sie Menschen für den Beruf an sich und für unser Unternehmen im Speziellen begeistern können. Bitte sprechen Sie interessierte Menschen an. Gern bilden wir diese in unseren Einrichtungen aus. Zur Bewerbung reicht die Übermittlung eines Lebenslaufs an: ausbildung@mediana.de
Bis zum nächsten Newsletter grüßt sie herzlichst Das Team der Mediana Geschäftsleitung
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