Sehr geehrte Bewohner, Besucher und Beschäftigte,
ab dem 01.03.2023 aktualisieren wir unsere Corona-Regelungen bei Mediana wie folgt:
Maskenpflicht:
- Laut § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 IfSG sind alle Besucher:innen dazu verpflichtet, während dem gesamten Aufenthalt eine FFP2-Maske zu tragen.
- Die Maskenpflicht für Bewohner:innen sowie Mitarbeiter:innen entfällt ab dem 01.03.2023.
Testpflicht:
- Eine allgemeine Testpflicht für Bewohner:innen, Besucher:innen sowie Mitarbeiter:innen besteht nicht mehr.
- Nach § 23 Abs. 3 Satz 1 und § 35 Abs. 1 Satz 1 IfSG entfällt die Testpflicht für positiv getestete Beschäftigte. Weiterhin bleibt das Betretungs- und Beschäftigungsverbot für positive Mitarbeiter:innen bestehen. Eine Wiederaufnahme der Arbeitstätigkeit ist frühestens 5 Tage nach dem positiven Testergebnis möglich. Voraussetzung hierfür ist jedoch eine vorherige 48-stündige Symptomfreiheit.