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Aktuelle Regelungen für den Besuch in unseren Einrichtungen

  • 1. März 2023

 Sehr geehrte Bewohner, Besucher und Beschäftigte, 

ab dem 01.03.2023 aktualisieren wir unsere Corona-Regelungen bei Mediana wie folgt: 

Maskenpflicht:

  • Laut § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 IfSG sind alle Besucher:innen dazu verpflichtet, während dem gesamten Aufenthalt eine FFP2-Maske zu tragen.
  • Die Maskenpflicht für Bewohner:innen sowie Mitarbeiter:innen entfällt ab dem 01.03.2023.

Testpflicht:

  • Eine allgemeine Testpflicht für Bewohner:innen, Besucher:innen sowie Mitarbeiter:innen besteht nicht mehr.
  • Nach § 23 Abs. 3 Satz 1 und § 35 Abs. 1 Satz 1 IfSG entfällt die Testpflicht für positiv getestete Beschäftigte. Weiterhin bleibt das Betretungs- und Beschäftigungsverbot für positive Mitarbeiter:innen bestehen. Eine Wiederaufnahme der Arbeitstätigkeit ist frühestens 5 Tage nach dem positiven Testergebnis möglich. Voraussetzung hierfür ist jedoch eine vorherige 48-stündige Symptomfreiheit.