Sehr geehrte Bewohner, Besucher und Beschäftigte,
ab dem 01.10.2022 aktualisieren wir unsere Corona-Regelungen bei Mediana wie folgt:
Testpflicht:
- Besucher ohne vollständigen Impfschutz gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 benötigen einen tagesaktuellen negativen Antigen-Schnelltest bzw. einen PCR-Test (nicht älter als 48h).
- Mitarbeiter:innen ohne vollständigen Impfschutz gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 müssen sich täglich testen lassen.
- Von der Testpflicht ausgenommen sind Personen, die über einen Impf- oder Genesenennachweis nach § 22a Abs. 1 oder 2 des Infektionsschutzgesetzes verfügen.
Neuerungen zum Impf-oder Genesenennachweis:
- Ab dem 1. Oktober 2022 gilt als rechtlich vollständig geimpft, wer drei Mal geimpft ist. Ausnahmen wird es nach durchgemachter Infektion mit dem Corona-Virus geben: Hier werden zwei Impfungen reichen,
- wenn vor der ersten Impfung eine mit Antikörpertest nachgewiesene Infektion erfolgte oder,
- wenn vor der zweiten Impfung eine mit PCR-Test nachgewiesen Infektion erfolgte oder,
- wenn nach der zweiten Impfung eine mit PCR-Test nachgewiesene Infektion erfolgte und seit der Testung 28 Tage vergangen sind.
- Mit einschlägigen Symptomen (Husten, Schnupfen, Fieber, etc.…) ist das Betreten der Einrichtung nicht gestattet.
Maskenpflicht:
- Laut Gesetz sind Sie verpflichtet, während Ihrer gesamten Aufenthaltsdauer in der gesamten Einrichtung eine Schutzmaske der Standards FFP2, KN95, N95 zu tragen.